Auf Grund der 17. AMG-Novelle, welche zum 1. November 2021 in Kraft trat, wurden einige Punkte in der TAM- Datenbank angepasst.
Jedes Kalb muss innerhalb des ersten Lebensmonats oder vor dem Verbringen (je nachdem was zuerst eintritt) auf das BVD-Virus untersucht werden.